Mitglied des Verbandes kann jede/-r Kunsthistoriker/-in mit abgeschlossener Hochschulausbildung (Bachelor, Magister, Master, Diplom, Lizenziat oder vergleichbarer Hochschulabschluss) mit Haupt-/Kernfach Kunstgeschichte bzw. Kunstwissenschaft und entsprechender Abschlussarbeit unabhängig der Nationalität oder des Wohnortes werden. Darüber hinaus können satzungsgemäß auch einzelne Fachleute, die sich auf dem Gebiet der Kunstforschung ausgewiesen haben, die Mitgliedschaft erhalten, wenn sie von zwei Mitgliedern des Verbandes empfohlen werden.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Bei Neueintritt zum oder nach dem 1. August eines Jahres ist lediglich der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. ist ein Berufsverband im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes. Die Mitgliedsbeiträge sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Selbständigen sind die Mitgliedsbeiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern die Mitgliedschaft im betrieblichen Interesse liegt.