Ein Denkmalgewissen für Deutschland

Die Werte der Vergangenheit

Zeugnisse vergangener Zeiten – zum Beispiel historische Einzelbauten, Ensembles und Siedlungen, Bauten der Religion, Verwaltung und Bildung, Anlagen für Handel, Industrie und Verkehr oder auch Gärten, Parks und Friedhöfe – sind eine feste Größe im kulturellen Reichtum Deutschlands. Das menschliche Bedürfnis nach Erhaltung historischer Werte ist groß, auch wenn es immer wieder aus verschiedenen Gründen zu anderen Entscheidungen kommt. Wie alt etwas sein muss, um als „historisch“ zu gelten, ist dabei eine immer wieder neu diskutierte Frage. Ein Zeitraum von etwa 30 Jahren hat sich bewährt, damit aus gegenwärtigen Bewertungen valides historisches Verständnis entstehen kann.

Warum Denkmalschutz und Denkmalpflege?

Dass Historisches erhalten bleibt, ist keine Selbstverständlichkeit. Zum Erkennen, Pflegen und Erhalten der Fülle wertvoller historischer Zeugnisse tragen Denkmalschutz und Denkmalpflege wesentlich bei. Beides sind wichtige hoheitliche Aufgaben und zudem für Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker wichtige Arbeitsgebiete. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem, aus der Fülle mancher Gattungen das Richtige – Wichtige – auszuwählen, aber auch letzte Zeugnisse fast verschwundener Gattungen zu schützen, vom überwältigenden städtebaulichen Ensemble bis hin zum unscheinbaren Einzelbau. Um ein Denkmal zu sein, muss ein Objekt einen Erkenntnisgewinn ermöglichen, Fragen beantworten können und für die Gegenwart nutzbar sein.
Der Denkmalschutz ist in Deutschland hochentwickelt. 16 Landesgesetze regeln ihn, in unterschiedlicher Zuständigkeit sind insbesondere kommunale Behörden, Fachämter und Ministerien damit befasst; seit langem ist er fester Teil der Städtebau- und Kulturpolitik. Bürgerschaftliches Engagement von Einzelpersonen, Initiativen und Vereinen ergänzt das offizielle Handeln. Die Bedeutung von Denkmälern für Identifikation, Gemeinschaftssinn und Heimat ist längst erkannt.

Kontroversen und Konflikte

Denkmalschutz bleibt freilich auch eine kontroverse Angelegenheit und steht unter vielfältigem Druck. Denkmäler – gerade weil sie Objekte vergangener Zeiten sind – können in Konflikt mit zeitgenössischen Anforderungen und Vorstellungen geraten (z. B. Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Klimaneutralität), sie können mit anderen öffentlichen Interessen konfligieren (z. B. Neubauvorhaben, Kostenreduktion), sie können als zu groß oder zu klein empfunden werden, ihre ursprüngliche Funktion verlieren, buchstäblich im Wege stehen oder auch ideologisch unbequem werden. Und nicht zuletzt wirkt die Dimension des persönlichen und kollektiven ästhetischen Urteils immer mit hinein, wenn es um die Bewertung von Objekten geht. Gestaltungsweisen können schlicht aus der Mode kommen, bevor sie später positiv neu bewertet werden. Aus verschiedenen Gründen geraten Denkmäler also in Verlustgefahr, bei nicht geschütztem Baubestand vollziehen sich die Verluste oft noch einfacher und nicht dokumentiert.

Die ausgewählten Fallbeispiele sollen aufzeigen, wie Chancen vergeben werden und wie Kulturerbe verlorengeht, wo Engagement und Einsatz fehlen – aber auch, wie gelungene Beispiele aussehen.

Martin Bredenbeck

Rote Liste

Die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege spielen im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V traditionell eine wichtige Rolle. Mit der Roten Liste will der Vorstand dazu beitragen, auf Gefährdungen aller Art aufmerksam zu machen.

zur Startseite der Roten Liste
Aufnahme in die Rote Liste

Welche Kriterien gelten für die Aufnahme in die Rote Liste?

Wer ist für die Bearbeitung der Fälle zuständig?

weiterlesen
Mitmachen

Sie möchten unserer Redaktion einen Fall für die Rote Liste melden? Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus.

Derzeit erhalten wir sehr viele Einreichungen. Bitte rechnen Sie daher mit Wartezeiten von mind. 4 Wochen bis zur Prüfung durch die Redaktion.

Formular Rote Liste (131 KB)