Anmerkungen zu den Archivalien des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker in Nürnberg

Ein Beitrag von Martina Sitt zum Workshop „Der Verband Deutscher Kunsthistoriker 1948 bis 1968/70. Die ersten zwanzig Jahre seines Bestehens“ (Nürnberg, 01.–02.10.2018).

Die Perspektiven einer Beschäftigung mit dem Archiv des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker, die im Oktober 2018 in einem Workshop in Nürnberg erörtert wurden, umfassen mehrschichtige Diskussionsebenen. Das liegt schon allein daran, dass die Schützer und Bewahrer des Archivgutes und die Nutzer der Archive oftmals ganz unterschiedliche Vorstellungen von Zeit und Geschwindigkeit der Bearbeitung, vom Anteil des Archivs an der Forschung und den erforderlichen Spielregeln der Nutzung haben – nicht allerorten und nicht zwangsläufig divergierend –, aber hier zeigte es sich einmal mehr ganz deutlich.

Mit einem Zustand des etwas ungeklärten und unaufgeräumten Unwohlseins hinsichtlich des Verhältnisses von Archiven und Nutzern befindet man sich in guter Gesellschaft, wie drei Hinweise, die dann auch auf das Arbeiten mit dem Archivgut des Verbandes ausgedehnt werden können, zu exemplifizieren vermögen.

ZU UNBEKANNT

Das Hessische Landesarchiv hat im Mai 2019 einen Versuch unternommen, mit Nutzern in ein Gespräch darüber zu kommen, welche „Themen und Aktivitäten für die archivische Überlieferungsbildung von Interesse sein könnten“. Unter dem Titel „Überlieferungsziele des Hessischen Landesarchivs für den Kultursektor“ wurde in Wiesbaden diskutiert, wie das erhoffte „aussagekräftige Kondensat“ aus allen analogen und digitalen Unterlagen aussehen sollte, nach welchen Kriterien und „was genau“ auch in Zukunft noch nachweisbar sein soll und welche Unterlagen dazu archiviert werden sollen, damit sich auch künftige Generationen ein Bild unserer Zeit machen können.[1] Im Allgemeinen fällt es dem Archivnutzer auch schwer, die Kriterien der notwendigen Verschlankung des Materialbestandes einzusehen. Daher war und ist ein Aufruf, was noch gebraucht werden könnte, wünschenswert und die Initiative, gemeinsam darüber nachzudenken, besonders zu begrüßen.

ZU UNERKANNT

Im Zeitalter der Digitalisierung kommen bezüglich des „Kanons“, der digital erschlossen werden soll, noch zwei Probleme – zu den immer wieder bereits erörterten – hinzu:

Einerseits beschließen viele Datenbank-Ersteller und gerade auch die Protagonisten der frühen Stunde inzwischen, ihre neuerdings digital verfügbaren „Schätze“ gerade nicht vollständig online zugänglich zu machen, führe dies doch nur zu einer gesteigerten Nachfrage, die man dann nicht mehr bedienen könne.[2] Hierauf verweisen – nur beispielhaft – schon die Autoren einer Kasseler Tagung 2012. Positiv gesagt: Die Online-Findbücher werden gut angenommen, „was sich in gezielteren Anfragen und Aktenbestellungen“ zeige, was aber auch bei Nutzern Ansprüche geweckt habe, „die von den allerwenigsten Archiven zu erfüllen seien“.[3]

Andererseits muss die „Kanon-Frage“ gestellt werden. Unterlagen und Objekte sind entweder nicht mehr zugänglich, weil sie sich in einem (längeren) Digitalisierungsprozess befinden oder befanden, oder werden gar nicht (mehr) in Betracht gezogen, weil sie nicht zum anvisierten Digitalisierungsgut, generiert aus dem Kanon, zählen. Das heißt für die sogenannte „zweite Garde“, dass sie jetzt schon oft hinten herunterfällt. Dazu gehören im Übrigen häufig – das sei aus Kunsthistoriker-Perspektive gesagt – viele Informationen zu bisher weniger bekannten Künstlerinnen und möglicherweise eben auch Kunsthistorikerinnen des Verbandes (dazu unten). Man gibt in den entsprechenden Diskussionsforen auch offen zu, dass bei der Auswahl der zu digitalisierenden Quellen oft das Einsparpotential und damit weniger der wissenschaftliche Wert der Quelle ausschlaggebend ist.[4]

ZU VIEL

Das Österreichische Staatsarchiv, wohl eines der bedeutendsten Archive Europas, demonstriert gerade den Ernstfall,[5] wenn zu den bereits vorhandenen 240 Kilometer Regalbestand jeden Tag dort weitere Kartons anlanden, die gesichtet und bewertet werden müssen, das Personal dafür viel zu knapp bemessen ist und die Nutzer zugleich immer ausgefeiltere Anfragen generieren,[6] weil man doch (ohnehin) schon einiges online vorrecherchieren kann. Irgendwann gehen Anspruch und Wirklichkeit nicht mehr zusammen, und dann sperrt man zu bzw. verringert drastisch die Öffnungszeiten und die Anzahl der Kartons, die pro Tag ausgehändigt werden.[7]

Alle drei hier angesprochenen Schlaglichter spielten auch in der Nürnberger Diskussion eine Rolle, sofern es um das bislang unberücksichtigte Potenzial des gesichteten Materials im Archiv ging.

ZU UNBEKANNT – Archivgut jenseits des Kanons

Erste Überlegungen, was man aus dem Nachlass des Verbandes machen könnte oder welche Erkenntnisse man generieren könnte, scheitern auch daran, dass man bisher weder den Inhalt der Ordner (36 Regalmeter) noch das Interesse potentieller Nutzer genauer definieren kann. Eine Schwierigkeit ist letztlich auch der Zustand: Viele Leitz-Ordner sind so verbogen, dass man das dünne Durchschlagpapier der Briefe kaum mehr umblättern kann, und die Ablage-Systematik damaliger Sekretariate ist nicht unmittelbar zu erschließen. Daher hier nur wenige Kostproben und Stichworte, was in den Ordnern gesichtet werden könnte:

  1. MITGLIEDER: Die vorhandenen Aufstellungen und Verzeichnisse über frühe Mitgliedschaften sagen auch etwas über die gesellschaftliche „Schlagkraft“ eines solchen Verbands in den fünfziger Jahren aus: Es handelt sich immerhin um rund 650 Mitglieder. Das Material dazu sollte ausgewertet werden.
  2. KOMMUNIKATION mit der neu gegründeten DDR: In der frühen Phase des Verbandes, vor allem vor dem Mauerbau, wurde die Frage nach der Verbreitung der Kunstchronik in der DDR mehrfach besprochen (erstellte Listen der Bezieher etc.). Wie effizient funktionierte die Kommunikation über die Grenze“ hinweg?
  3. DENKMALFRAGEN – GOETHEHAUS: In einer der Akten zu Herbert von Einem (separat liegend)[8] findet sich u. a. eine dezidierte Stellungnahme zur Einrichtung eines Goethehauses in Frankfurt vom 26.03.1947. Hier ergeben sich interessante Anknüpfungspunkte an die immer wieder aktuelle Debatte über die Relevanz von Geburts- und Wohnhäusern von Künstlern als Ausstellungsorte.
  4. REZENSIONSKULTUR: Stellenweise zeigen Briefe (bes. von Carl Georg Heise und Herbert von Einem) noch etwas von jener alten, guten Rezensionskultur, wo man auch den Autor selbst als Gesprächspartner für seine durch den Aufsatz angeregten Überlegungen und Einwände betrachtete. Hierfür gibt es mehrere spannende Beispiele, wie die Diskussion der Meinungen 1941 über Hans Sedlmayrs Buch zu Michelangelo (erschienen 1940).
  5. RUNGE-BRIEFEDITION: Ferner lassen Briefe von Carl Georg Heise im Wechsel mit Herbert von Einem überraschend erkennen, dass es im Oktober 1936 konkrete Pläne gab, die Briefe von Philipp Otto Runge gemeinsam herauszugeben. Auch der Runge-Forschung sind (so die Diskussion in Nürnberg am 02.10.2018) diese Pläne nicht bekannt. Das irritiert immerhin, denn bis vor kurzem war die einzige zitierfähige Ausgabe jene von Karl Friedrich Degner unter dem Titel „Philipp Otto Runge in der Urfassung“.[9] Diese, so Frank Büttner, immer wieder „buchstabengetreu zitierte“ Ausgabe[10] prägte unsere Vorstellung des Briefschreibers Runge ganz wesentlich. Degner zeichnete sich im Übrigen eher mit Schriften wie „Der Durchbruch des nordisch-germanischen Lebensgefühls in der deutschen bildenden Kunst des 19. Jhdts.“ aus.[11] Dieser möglichen „Enteignung“ des ursprünglichen Planes der designierten Herausgeber oder gar der Verlässlichkeit der Ausführung sollte man ebenso einmal nachspüren.
  6. BERUFSAUSSICHTEN: Welche Überlegungen gab es damals schon im Verband, sich offensiv mit den Berufsaussichten von Nachwuchskunsthistorikern zu beschäftigen, um auch einer gewissen Verunsicherung hinsichtlich der Zukunft des Faches vorzubeugen?
  7. ABGLEICH VON ARCHIVALIEN: Es wäre zu klären, inwiefern die Unterlagen betreffend „Die Gedanken zur Gründung des Zentralinstituts“ mit den Unterlagen der bereits bestehenden Forschungen zu diesem Thema vernetzt werden können oder müssen.[12]

ZU UNERKANNT

Was nicht in Datenbanken auffindbar ist, muss deshalb nicht nicht vorhanden sein oder vorhanden gewesen sein. Ein Befund, den man kaum mehr wahrhaben will; denn nur vereinzelt legen Archive offen, was sie nach reiflicher Überlegung „kassiert“ haben.[13] Ganz gelegentlich gelingt es, Eingangsbücher mit den registrierten Archivalien abzugleichen.[14] Was zum Zeitpunkt der Entscheidung als unwesentlich für die Geschichtsschreibung empfunden wurde, wurde vernichtet. Das betrifft viele Briefe und Abrechnungen etc. Hier jedoch verbirgt sich in dem Material noch ein interessanter Fund, den man sonst eher bzw. längst eliminiert hat. Die Unterlagen zeigen nämlich, wie viele Frauen sich in den fünfziger Jahren als promovierte Kunsthistorikerinnen beim Verband gemeldet und um die Mitgliedschaft im Verein „beworben“ haben. Da die Herren vom Vorstand jene ihnen weitgehend unbekannten Kolleginnen erst einmal um einen Lebenslauf baten – der sich dann oft in den Akten des Briefwechsels abgeheftet findet –, ist dies eine Fundgrube, falls einmal jemand über Kunsthistorikerinnen in der unmittelbaren Nachkriegszeit forschen möchte.[15]

ZU VIEL

Als der Verband Deutscher Kunsthistoriker 2018 den Aufruf formulierte, Forschungsfragen an den Bestand des Archivs zu richten und zu formulieren, schien mir das Thema „Abriss des Potsdamer Stadtschlosses“ von 1959 ein interessantes Forschungsfeld. Unter dem Titel „Zur Frage der öffentlichen Stellungname oder Positionierung des Verbandes in der/einer politischen Diskussion am Beispiel Kauffmann/Hamann 1959/1960“ begann die Suche nach den Akten, die dazu Aufschluss geben würden. Es war offensichtlich, dass der damalige Vorsitzende des Verbandes, Hans Kauffmann (Amtsinhaber 1952–1960), sich hierzu verhalten haben musste. Er hatte im November 1959 zudem den 71-jährigen Richard Hamann aufgefordert und damit „beschäftigt“, sich für und in Potsdam zu engagieren. Die Frage an die historische Situation ist einerseits, ob es sich der Verband damals etwas zu leicht gemacht hat, das Thema lediglich in die Hände Hamanns zu geben. Nur Archivalien können hier die Authentizität und Validität von (weiteren) Quellen dieses Prozesses bezeugen. Auch wenn es sich bei diesem Fallbeispiel 1959 um eine politisch besonders verzwickte Situation handelte,[16] so scheint diese doch andererseits geeignet, die weitergehend zukunftsweisende Frage zu stellen, welche Rolle ein Verband in einer solchen Debatte überhaupt spielen kann, soll oder will.

Bei dem hier gewählten Beispiel aus der Geschichte des Verbandes ging es vordergründig um Fragen der Erhaltung von Kulturgut (hierzu auch die 2016 publizierten Fotos von Herbert Posmyk[17]), die aber unverzüglich von verschiedenen Seiten politisch „belegt“ wurden. Im Hintergrund stand die generelle Frage nach der Positionierung des Verbands im kritischen Gegenwartsdiskurs, in der Öffentlichkeit. Wie positioniert man sich: Diplomatie und Lobbyismus hinter den Kulissen oder direkte öffentliche Stellungnahmen?

Motiviert ging es mithilfe der Datenangaben (http://dka.gnm.de/objekt_start.fau?prj=dka-ifaust&dm=dka&ref=1251, Stand 18.11.019) an die Bestellung von Unterlagen. Trotz eines Wechsels der Archivleitung war es schließlich möglich, einige wenige Ordner in Nürnberg einzusehen.[18] Allerdings war für mein eigentliches Thema (Stellungnahme des Verbandes zum Abriss des Schlosses in Potsdam 1958/59 etc.) nichts dabei, und aus der einzigen vorhandenen, summarischen Liste erschloss sich auch nicht, wo man etwas dazu suchen könnte, d. h. welche Bestände man dafür bestellen müsste. In solchen Fällen, in denen ein Bestand fast gänzlich ungesichtet ist, eröffnet sich die schwierige Frage: Wer schaut zuerst hinein? Kann man das Archivgut zur „ungefilterten“ Ansicht einem Wissenschaftler überlassen, oder muss eine professionelle Erschließung abgewartet werden? Wird nicht sogar im Allgemeinen erwartet, dass der ursprüngliche Archivgutinhaber (in diesem Fall der Verband) gesichtete Akten übergibt? So konnte an diesem Fallbeispiel gut reflektiert werden, wie unterschiedlich oftmals das Selbstverständnis der Archivare als „Dienstleister“ der Forschung oder als Vertreter autonomer Forschungsplattformen im Verhältnis zu den (institutsfremden) Wissenschaftlern beschaffen ist. Wie kann ihr Verhältnis zueinander möglicherweise angesichts zunehmend ungesichteter Aktenberge in Zukunft neu gedacht werden?[19] Müssen hier angesichts der Herausforderungen nicht Leistungen auf Gegenseitigkeit erwogen werden: Bereitstellung gegen Listen – also der Wissenschaftler als Helfer, der nach Durcharbeitung der Akten seine Arbeitsfotos und erstellten Listen dem Archiv zur Verfügung stellt? Andernfalls könnte allein das Erstellen von Findbüchern der 36 Meter Aktenmaterial des Verbandes lange dauern …

 

[1] Der Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare wirbt mit dem Film „Spurensuche in die Zukunft“ auf YouTube (nicht ganz so überzeugend) für das „Nach vorne“-Denken: https://www.youtube.com/watch?v=jIq9E9-hEbY&feature=youtu.be (Stand 18.11.2019).

[2] Der Autorin liegen mehrere Aussagen namentlich bekannter Kollegen hierzu vor.

[3] Cathrin Hermann, Rezension von: Marcus Stumpf und Katharina Tiemann (Hgg.), „Im (virtuellen) Lesesaal ist für Sie ein Platz reserviert …“. Archivbenutzung heute – Perspektiven für morgen, Münster 2013, in: Scrinium 71 (2017), S. 178–181, hier S. 178 [online abrufbar unter http://www.voea.at/scrinium.html, Stand 18.11.2019].

[4] Max Plassmann, Lesesaal abschaffen oder erweitern? Perspektiven der Nutzung im digitalen Zeitalter, in: Marcus Stumpf und Katharina Tiemann (Hgg.), „Im (virtuellen) Lesesaal ist für Sie ein Platz reserviert …“. Archivbenutzung heute – Perspektiven für morgen. Beiträge des 21. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in Kassel vom 14.–16. November 2012 (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 27), Münster 2013, S. 9–19, bes. S. 18 [online abrufbar unter https://www.lwl-archivamt.de/de/Service/ListeTUA/, Stand 18.11.2019].

[5] Vgl. Thomas Winkelbauer, SOS Staatsarchiv: Dieser Umgang ist eine Schande!, in: Die Presse, 18.07.2019 [online abrufbar unter https://www.diepresse.com/5661047/sos-staatsarchiv-dieser-umgang-ist-eine-schande, Stand 18.11.2019].

[6] Kritisch hierzu auch Cathrin Hermann (wie Anm. 4), S. 178 ff.

[7] In Wien schwankt die Zahl der ausgehändigten Einheiten je nach Einrichtung zwischen drei und sechs. Was macht also ein von außerhalb angereister Forscher, wenn er pro Tag drei Kartons von zig ansehen darf?

[8] Zuletzt offenbar eingesehen von Roland Kanz für den Vortrag „Herbert von Einem: Kunstgeschichte als Integration“, Universität Bonn, 08.11.2017. Vgl. nun auch Roland Kanz, Herbert von Einem. Ein Gelehrtenleben zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, in: ders. (Hg.), Das Kunsthistorische Institut in Bonn. Geschichte und Gelehrte, Berlin 2018, S. 192–219.

[9] Die Ausgabe erschien in der Reihe „Bekenntnisse deutscher Kunst“ (Bd. 1) in der Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin 1940.

[10] Frank Büttner, Philipp Otto Runge, München 2010, S. 124.

[11] Vgl. Karl Friedrich Degner, Der Durchbruch des nordisch-germanischen Lebensgefühls in der bildenden Kunst des 19. Jhdts., in: Der Westfälische Erzieher 7 (1939), H. 11, S. 253–257.

[12] Siehe hierzu https://www.zikg.eu/institut/geschichte sowie: Iris Lauterbach, Central Art Collecting Point (1945–1949), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Central_Art_Collecting_Point_(1945-1949) (Stand 18.11.2019); sowie zu den Quellen: Iris Lauterbach, Zentralinstitut für Kunstgeschichte, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Zentralinstitut_für_Kunstgeschichte (Stand 18.11.2019).

[13] Das Staatsarchiv in Hamburg geriet 2018 in die Schlagzeilen, weil es zu Unrecht und „aus Versehen“ forschungsrelevante Akten entsorgt hatte: https://archivalia.hypotheses.org/75441 (Stand 18.11.2019) sowie weitere Berichterstattung.

[14] Normalerweise werden die Kriterien der Kassation nur intern dokumentiert; man könnte sie ggf. aber im begründeten Einzelfall erfragen, so zur Handhabung im Hessischen Staatsarchiv Marburg, mündliche Auskunft Dr. Annegret Wenz-Haubfleisch.

[15] Aufgrund der von mir erstellten Liste der Frauen hat Angelina Mühl, Nürnberg, im Oktober 2018 begonnen, sich damit zu beschäftigen.

[16] Vgl. Thomas Jahn, „Die Kunstgeschichte würde den Verlust des Schlosses nie verschmerzen“. Richard Hamanns Widerstand gegen den Abriss des Berliner Stadtschlosses und anderer preußischer Baudenkmäler in den Jahren 1950 bis 1960, in: Ruth Heftrig und Bernd Reifenberg (Hg.), Wissenschaft zwischen Ost und West. Der Kunsthistoriker Richard Hamann als Grenzgänger, Marburg 2009, S. 116–136.

[17] Herbert Posmyk  und  Christian Thielemann, Der Untergang des Potsdamer Stadtschlosses, Heidelberg 2016.

[18] Diese Anfrage nach Archivmaterial erfolgte gerade in einer Phase des Übergangs im Deutschen Kunstarchiv, da die neue Leiterin, Dr. Susanna Brogi, noch nicht begonnen hatte. Sie signalisierte auf der Verbandstagung im Oktober 2018 weitergehende Unterstützung. Offenbar wurde auch keine Vereinbarung getroffen, inwiefern der Verband nach wie vor den Zugriff auf das Material hat und dieser zur Abgabe der Akten eine Liste des Inhalts des Archivguts erstellen soll (so wird dies jedenfalls im Hessischen Staatsarchiv Marburg gehandhabt, mündliche Auskunft Dr. Annegret Wenz-Haubfleisch).

[19] Siehe hier auch die Bewegung „Offene Archive? Archive 2.0 im deutschen Sprachraum (und im europäischen Kontext)“, die am 22./23.11.2012 in Speyer eine Tagung abgehalten hatte. Die inzwischen schon fünfte Konferenz fand im November 2019 in Berlin statt (Blog „Offene Archive“: https://archive20.hypotheses.org/).

Martina Sitt
Universität Kassel