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Deutscher Kultur­rat plädiert für faire und an­ge­mes­sene Ver­gü­tung von Solo-Selbstän­di­gen im Kultur­bereich

12.07.2021

In der Corona-Pandemie wird offensichtlich, dass sehr viele Solo-Selbständige im Kultur- und Medienbereich nur äußerst geringe Einkommen erwirtschaften und daher, wenn Aufträge entfallen, unmittelbar in existentielle Not geraten. Was jetzt deutlich zu Tage tritt, ist aber nicht neu, sondern ein strukturelles Problem. Die Vergütung vieler Solo-Selbständiger aus der Kultur- und Medienbranche ist unzureichend – dies gilt im Übrigen auch für viele unständig Beschäftigte, kurz befristet Beschäftigte oder andere im Kultur- und Medienbereich Tätige. In dieser Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, auf die Solo-Selbständigen.

Der Deutsche Kulturrat setzt sich für gute Arbeitsbedingungen im Kultur- und Medienbereich ein. Solo-Selbständige haben ähnlich anderen Selbständigen, Freiberuflern und abhängig Beschäftigten das Recht und den Anspruch auf angemessene Vergütung.

 

Zum Hintergrund

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. ist über seine Mitgliedschaft im Deutschen Kunstrat in einer Sektion des Deutschen Kulturrates vertreten. Die Sprecher/-innen des Kunstrates bringen die Perspektive der Bildenden Kunst in die politische Arbeit des Deutschen Kulturrates ein. In allen Fachausschüssen und Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Kulturrates steuern zahlreiche Vertreter/-innen der Mitgliedsverbände des Deutschen Kunstrates ihre Expertise bei.

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. strebt bereits seit langer Zeit eine angemessene Vergütungs­regelung für selbständige Kollegin­nen und Kollegen an und stellt auf seiner Website unverbindliche Honorarempfehlungen für verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Kunstwissenschaft zur Verfügung.